Flucht- und Rettungsplan nach
DIN ISO 23601

Die Verpflichtung für einen Unternehmer zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen in seinem Betrieb ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder aus den jeweiligen Sonderbauordnungen der einzelnen Bundesländer.

Aus einem Flucht- und Rettungsplan ist ersichtlich, welche Fluchtwege in einem Gebäude zur Verfügung stehen, um im Gefahrenfall schnell in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. Außerdem enthält ein Flucht- und Rettungsplan eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahren- oder Katastrophenfall. Weiterhin sind aus dem Plan die Standorte von Feuerlöscheinrichtungen, Arzt- und Sanitätsräumen, manuellen Brandmeldeeinrichtungen, Krankentragen und Rettungsleitern ersichtlich.

Die Darstellung dieser Informationen erfolgt mit graphischen Symbolen in einem Geschossgrundriss. Dieser ist in der Regel im Maßstab 1:100 gezeichnet und für den Betrachter lagerichtig dargestellt. Zur besseren Orientierung wird der Standort des Betrachters im Plan durch einen blauen Punkt gekennzeichnet. Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Jede Veränderung der Grundrisse oder an den Brandschutz- bzw. Notfalleinrichtungen muss zur einer Überarbeitung der Pläne führen.

Die Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erstellt. Pläne werden standartmäßig im DIN-Format A3 erstellt. Weitere Formate auf Anfrage möglich. Zu jedem Plan gehört die Vorablieferung eines Korrekturabzuges.

 

Montagestellen gemäß DIN ISO 23601:

  • Hauptzugänge an Geschossen
  • In der Nähe von Aufzügen und Treppen
  • In jedem Zimmer (Hotel)
  • An Versammlungsorten
  • An Flurgabelungen und Abzweigungen