Brandschutzbeauftragter für ihr Unternehmen!

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich bestellte und speziell ausgebildete Person, die innerbetrieblich im Berich Brandschutz den Arbeitgeber zuarbeitet und berät. Aufgrund von Sonderbaurichtlinien, wie z.B. der Industriebaurichtlinie oder Verkaufsstättenverordnungen der einzelnen Bundesländer wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert. Darüber hinaus fordern immer mehr Bauaufsichtsbehörden aufgrund einer Gefährdungsanalyse die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Nicht zu letzt legen die Sachversicherer großen Wert auf die Bestellung einer solchen Person.

Die Dienstleistung als externe Brandschutzbeauftragter würde ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen!

 

Ihre Vorteile einer Bestellung von meiner Person als Brandschutzbeauftragter Ihres Unternehmens:

  • Ausgebildet nach der CFPA (Confederation of Fire Protection Associations Europe) und Teilnahme an den vorgeschriebenen Fortbildungen.
  • Sie brauchen keine eigenen Mitarbeiter zeit- und kostenintensiv aus- und fortbilden lassen.

 

Leistungsumfang

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten können folgende Teilbereiche umfassen:

  • Aufstellung von spezifischen Brandschutzordnungen für das Unternehmen
  • Brandschutzmanagement / Dokumentation aller Belange des Brandschutzes
  • Ausbildung / Unterweisung von Mitarbeitern
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Versicherungen und der Feuerwehr
  • Vorbeugende Planung, begleitende Ausführung und Überprüfung der Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Organisation von Brandschutzübungen und Brandschutzbegehungen
  • Anweisung von Fremdfirmen
  • Beratung des Unternehmers im vorbeugenden Brandschutz
  • Mitwirkung bei der Umsetzung und Prüfung bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes