Brandschutzordnung nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Sie muss in allen Teilen auf die bauliche Anlage abgestimmt werden. Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.

 

Teil A richtet sich an alle Personen (z.B. Bewohner, Beschäftigte sowie Besucher) die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.

Teil B ist für Personen bestimmt, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten, denen aber keine besonderen Aufgaben zur Gefahrenabwehr von der Geschäftsleitung des Hauses übertragen wurde. 

Teil C  der Brandschutzordnung wendet sich ausschließlich an Personen innerhalb der baulichen Anlage, denen die Geschäftsleitung des Hauses besondere Aufgaben für den Gefahrenfall zugewiesen hat, z.B. leitende Angestellte, Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte, Aufsichtspersonal, Haus- oder Betriebsfeuerwehr, Pförtner o. ä.